Start Consulting Bundeskabinett beschließt E-Rechnungs-Verordnung

Bundeskabinett beschließt E-Rechnungs-Verordnung

85

Dr.PfaffwebE-Rechnung in öffentlicher Verwaltung kommt mit schnellen Schritten

Mit dem Beschluss der E-Rechnungs-Verordnung vom 6. September 2017 hat das Bundeskabinett die entscheidenden Weichen für den elektronischen Rechnungsaustausch in Deutschland gestellt und einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung geleistet. Die Rechnung, das wichtigste Dokument zwischen Geschäftspartnern, wird zukünftig elektronisch versendet, empfangen und weiterverarbeitet.

Nun ist klar: Die E-Rechnung kommt – und das mit schnellen Schritten. Der Weg zur erfolgreichen Umsetzung der elektronischen Rechnung in der Bundesverwaltung ist bereits eingeschlagen. Jetzt gilt es, Strategien für die Umsetzung auch auf Landes- und Kommunalebene zu entwickeln, da auch bei kleineren Verwaltungen mit zunehmender Häufigkeit Anfragen von Lieferanten eingehen, die Rechnungen elektronisch senden wollen. Die in Teilen bereits eingeführten, jedoch umständlichen Prozessschritte wie das Scannen und die Datenextraktion im Posteingang werden überflüssig, sobald Rechnungen in einem elektronischen Format eingebracht werden.

Sowohl für die öffentliche Verwaltung als auch für deren Lieferanten gilt es nun, die Chancen auf einen effizienten Rechnungsprozess zu realisieren. Neben einheitlichen prozessualen Vorgaben ist auch die Diskussion in Bezug auf Rechnungsstandards in eine konstruktive Richtung zu lenken. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Frage nach dem besten Format schnell verflüchtigt und die E-Rechnung von allen Beteiligten unterstützt und in den Umsetzungsprojekten berücksichtigt wird.

Gemeinsam kann so das Ziel der Verwaltung erreicht werden, die Akzeptanz der elektronischen Rechnungen in Deutschland nachhaltig zu fördern. Die grundsätzliche Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für Rechnungen ab 1.000 € muss als Anschub für die Wirtschaft gesehen werden. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass eine Verpflichtung der Lieferanten ein erster entscheidender Schritt zur Digitalisierung ist. So können letztendlich Einsparpotenziale auf beiden Seiten aktiviert werden.

Geschäftsführer Dr. Donovan Pfaff begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts: „Nach über 17 Jahren gemeinsamer Diskussionen mit Bundes- und Landesregierungen sowie Unternehmen und Verbänden freuen wir uns, die nächsten Schritte weiterhin aktiv zu begleiten. Der Weg der Verpflichtung ist konsequent und kann auch als notwendiger Anstoß zur digitalen Transformation im Rechnungswesen gesehen werden.“

Bildunterschrift: Dr. Donovan Pfaff von Bonpago (Foto: Bonpago, frei zur Veröffentlichung)

Bonpago GmbH
Die Bonpago GmbH, gegründet 2000 von Dr. Donovan Pfaff, ist eines der führenden Beratungshäuser für Financial Supply Chain Management (FSCM) in Deutschland. Das Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main begleitet seither zahlreiche Kunden bei der Optimierung von Prozessen im Finanz- und Rechnungswesen. Bonpago, entstanden als Spin-off aus dem Lehrstuhl für Electronic Commerce und dem E-Finance Lab der Goethe-Universität in Frankfurt, unterhält intensive Kontakte zur Wissenschaft und verknüpft einen wissenschaftlichen Ansatz mit praktischer Intelligenz für innovative und flexible Geschäftsabläufe mit hoher Akzeptanz. Zu den Kunden zählen die öffentliche Verwaltung sowie Konzerne und der Mittelstand, insbesondere Versorgungsunternehmen und Finanzdienstleister. Das Beratungsprogramm zur E-Rechnung ist modular aufgebaut, sodass die Unterstützung gezielt und effizient erfolgen kann.

Bonpago GmbH
Wildunger Straße 6a
D-60487 Frankfurt am Main
Ansprechpartnerin: Nina Harms
Telefon: +49 (0)69 / 26 48 97 61-0
Fax: +49 (0)69 / 26 48 97 61-9
E-Mail: presse@bonpago.de
Internet: www.bonpago.de

{phocagallery view=category|categoryid=148|imageid=2388}